Das wichtige bei Werner!!!

                                                                                                                                                                                                                          
"Pressemitteilungen,,
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat Beschwerde zurückgewiesen!

Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verleihen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin zurück-gewiesen, durch das das Land Berlin verpflichtet worden ist, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Damit hat ein seit über zwölf Jahren währender Rechtsstreit seinen Abschluss gefunden. Im Zuge dieser gerichtlichen Auseinandersetzung hatte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2000 entschieden, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas seien die begehrten Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, wenn sie nach ihrem gegenwärtigen und zu erwartender Verhalten die Gewähr dafür bietet, die fundamentalen Verfassungsprinzipien, die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundpeinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts desGrundge-setzes nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Zur Klärung dieser Frage war der Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Das Oberverwaltungs-gericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2005 festgestellt, es bestünden keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas nicht rechtstreu verhalte, insbesondere die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte oder die fundamentalen Grundpeinzipien des Religions- und Staatskirschenrechts verletze oder gefährde. Die hiergegen gerichtete Bescherde hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, weil keine Gründe für die Zulassung der (erneuten) Revision vorläge. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig. BVerwG 7 B 80.05 - Beschluss vom 1. Februar 2006

,,Auszug aus Pressemitteilung von Jehovas Zeugen Nr. 12/06 vom 05.07.2006:
(Berlin) - Heute Mittag überreichte Stsstssekretärin Barbara Kisseler die Verleihungsurkunde an die Repräsentanten der Religionsgemeinschaft. Nachdem der Senst von Berlin der Verleihung am 13. Juni 2006 zugestimmt hatte, bildete die Übergabe den Schlusspunkt der über 15 Jahre dauernden Bemühungen von Jehovas Zeugen um die Anerkennung als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft. Jehovas Zeugen in Deutschland gehören damit zu den mehr als 30 Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind."